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Die "Bildungsprämie" wird es auch weiterhin geben.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verlängert das erfolgreiche Projekt um 2 Jahre. Mit der Bildungsprämie unterstützt das BMBF seit 2008 Erwerbstätige, die sich weiterbilden möchten.

 

Die Bundesregierung will den Stellenwert der Weiterbildung erhöhen und mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung mobilisieren. Aus diesem Grund fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung Weiterbildungsinteressierte mit einer Bildungsprämie von 50% der Kosten, max. 500 €/Jahr.

Die Bildungsprämie bietet drei Finanzierungskomponenten zur Finanzierung von individueller beruflicher, nicht betrieblicher Weiterbildung:

  • Einen Prämiengutschein von max. 500 € erhalten Erwärbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 € nicht übersteigt (gemeinsam Veranlagte 51.200 €), zur Ko-Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung, wenn mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil geleistet wird.
  • Im Vermögensbildungsgesetz wird zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben in Höhe der entstehenden Kosten erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist, ohne dass damit Arbeitnehmersparzulage verloren geht.
  • Ein Weiterbildungsdarlehen kann auch bei höheren Einkommen in Anspruch genommen werden.
     

Sie sollten folgendes beachten:

  • Voraussetzung für einen Prämiengutschein ist ein persönliches Beratungsgespräch bei einer entsprechenden Stelle in Ihrer Nähe.
    Schauen Sie hier: www.bildungspraemie.info/de/170.php
  • Gefördert werden alle Aus- und Weiterbildungen für Berufstätige, die der Beschäftigungsfähigkeit dienen, bzw. für berufliches Fortkommen und persönliche Qualifikation relevant sind (auch für Weiterbildungen im Ausland - z.B. unsere Supervision auf Kreta, bzw. die Seminarleiter-Weiterbildungen in Spanien)
     

Weitere Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link: http://www.bildungspraemie.info/de/101.php

 

 
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